Muster 1 - Antrag auf Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung
Muster 2 - Entschuldigungsschreiben
Anlage 1 - Brandschutzordnung
Verhalten im Brandfall:
Anlage 2 - Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern
Ihre Einwilligung mit Datum und Unterschrift wird separat auf der beiliegenden Erklärung zur Schulordnung abgefragt.
Präambel
Die Schule stellt ihren Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften (im Folgenden: Nutzer) als Kommunikations- und Austauschplattform IServ zur Verfügung. IServ dient ausschließlich der
schulischen Kommunikation und ermöglicht allen Nutzern, schulbezogene Daten zu speichern und auszutauschen. Alle Nutzer verpflichten sich, die Rechte anderer Personen zu achten.
Um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten, sind alle Nutzer gehalten, sich regelmäßig, möglichst einmal täglich, im System anzumelden und dabei Ihre E-Mails abzurufen.
Nutzungsmöglichkeiten
Die Schule entscheidet darüber, welche Module von IServ für den innerschulischen Gebrauch freigeschaltet werden. Welche Module freigeschaltet sind, teilt die Schule den Nutzern in allgemeiner
Form mit.
Verhaltensregeln
Jeder Nutzer erhält ein Nutzerkonto. Das Nutzerkonto muss durch ein nicht zu erratendes Passwort von mindestens acht Zeichen Länge (Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) gesichert
werden. Es ist untersagt, das Passwort anderen Nutzern mitzuteilen. Die im gemeinsamen Adressbuch eingegebenen Daten sind für alle Nutzer sichtbar. Es wird deshalb geraten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich von sich preiszugeben.
Alle Nutzer sind verpflichtet, eingesetzte Filter und Sperren zu respektieren und diese nicht zu umgehen.
Die Nutzer verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes sowie das Urhebergesetz zu beachten. Wer Dateien auf IServ hochlädt, über IServ versendet oder nutzt, tut
dies in eigener Verantwortung. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte und die Art gespeicherter Daten.
Die Sicherung in IServ gespeicherter Daten gegen Verlust obliegt der Verantwortung der Nutzer. Das Aufrufen und Speichern jugendgefährdender und anderer strafrechtlich relevanter Inhalte auf
dem Schulserver ist ebenso verboten wie die Speicherung von URLs (Webseiten) oder Links auf jugendgefährdende Websites oder Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten.
Weil umfangreiche Up- und Downloads (>20 MB) die Arbeitsgeschwindigkeit des Servers beeinträchtigen, sind diese nicht erlaubt. Ausnahmen sind vorab mit den Administratoren
abzusprechen.
Die Installation oder Nutzung fremder Software durch die Nutzer ist nicht zulässig, sie darf nur von den Administratoren durchgeführt werden.
Das IServ-System erstellt Log-Dateien (Protokolle), die in begründeten Fällen (Rechtsverstöße) von den von der Schulleitung bestimmten Personen ausgewertet werden können.
Kommunikation
E-Mail
Soweit die Schule den Nutzern einen persönlichen E-Mail-Account zur Verfügung stellt, darf dieser nur für die schulische Kommunikation (interner Gebrauch) verwendet werden. Die Regeln einer förmlichen Mail sind einzuhalten: Mail mit angemessenen Absenderinfos (Absendername und Signatur), Betreff, höfliche Anrede und eine Grußformel. Die Schule ist kein Anbieter von Telekommunikation im Sinne von § 3 Nr. 6 Telekommunikationsgesetz. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz der Kommunikationsdaten im Netz besteht gegenüber der Schule somit grundsätzlich nicht. Im Falle von begründetem Verdacht auf eine missbräuchliche oder strafrechtlich relevante oder unrechtmäßige Nutzung der durch die Schule zur Verfügung gestellten Dienste ist die Schule berechtigt, von Inhalten (z. B. E-Mails, Chats) Kenntnis zu nehmen. Die betroffenen Nutzer werden hierüber unverzüglich informiert.
Chat
Soweit die Schule eine Chat-Funktion zur Verfügung stellt, gelten dieselben Vorgaben wie bei der E-Mail-Nutzung.
Forum
Soweit die Schule eine Forum-Funktion zur Verfügung stellt, gelten dieselben Vorgaben wie bei der E-Mail-Nutzung. Darüber hinaus sind die Moderatoren der Foren berechtigt, unangemessene Beiträge zu löschen.
Die Nutzer verpflichten sich, in Foren, Chats und von IServ aus versendeten E-Mails die Rechte anderer zu achten.
Massen-E-Mails, Joke-E-Mails o. ä. sind nicht gestattet.
Die schulische E-Mail-Adresse darf nicht für private Zwecke zur Anmeldung bei Internetangeboten jeder Art verwendet werden. Das gilt insbesondere für alle sozialen Netzwerke wie z. B. Facebook oder Instagram. Kalendereinträge für Gruppen werden nach bestem Wissen eingetragen und nicht manipuliert.
Hausaufgaben
Hausaufgaben können über IServ gestellt werden, müssen aber im Unterricht angekündigt werden.
Die Lehrkräfte achten dabei auf einen angemessenen Bearbeitungszeitraum.
Mitschnitte
Es ist allen Teilnehmer*innen an Videokonferenzen, Messenger, etc. untersagt, Inhalte mitzuschneiden. Die Verwendung von Software, die den Bildschirminhalt oder die Videokonferenzen aufnimmt, stellt einen Verstoß gegen die DSGVO und das Recht am eigenen Bild dar. Alle Inhalte der Videokonferenzen und begleitenden Chats bleiben im Kreis der Teilnehmer. Es erfolgt keine Aufzeichnung oder Speicherung durch die Schule oder den Anbieter. Personenbezogene Daten werden frühestens zum Ende der Videokonferenz und spätestens nach Ablauf von sieben Tagen gelöscht. Sicherungskopien dieser Daten werden nicht angelegt. Schüler*innen sind gehalten, bei einer Videokonferenz darauf zu achten, dass die Privatsphäre ihrer Familienmitglieder gewahrt bleibt.
Administratoren
Die Administratoren haben weitergehende Rechte, verwenden diese aber grundsätzlich nicht dazu, sich Zugang zu persönlichen Konten bzw. persönlichen Daten zu verschaffen. Sollte ein Nutzer sein Passwort vergessen haben, ist er verpflichtet, das durch einen Administrator neu vergebene Passwort beim nächsten Einloggen sofort zu ändern. Nur der Nutzer selbst darf ein neues Passwort für sich persönlich beantragen.
Chat-Protokolle sind auch für Administratoren grundsätzlich nur lesbar, wenn ein Verstoß per Klick auf den entsprechenden Button gemeldet wurde.
Moderatoren
Für die Gruppenforen können Moderatoren eingesetzt werden, die Forumsbeiträge auch löschen können. Moderatoren dürfen nur in dem ihnen anvertrauten Forum moderieren.
Verstöße
Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung greift die Schulordnung. Zudem kann das Konto gesperrt werden. Damit sind die Nutzung schulischer Computer sowie die Nutzung von IServ auf schulischen und privaten Geräten nicht mehr möglich.
Auswertung von Protokolldateien
Die Schulleitung kann im Fall des Verdachts der unzulässigen Nutzung der Kommunikationsplattform, insbesondere im Fall des Verdachts auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, im erforderlichen Umfang folgende Maßnahmen durchführen:
▪ Auswertung der System-Protokolldaten,
▪ Auswertung der im Zusammenhang mit der Internetnutzung entstandenen Protokolldaten,
▪ Inaugenscheinnahme von Inhalten der E-Mail- und Chat-Kommunikation.
Welche Protokoll- oder Nutzungsdaten zur Aufklärung des Vorgangs ausgewertet werden, entscheidet im jeweiligen Einzelfall die Schulleitung.
Einwilligungserklärung zu IServ
Hiermit erkläre ich, dass ich von den Nutzungsbedingungen Kenntnis genommen habe und dass ich die von der Schule zur Verfügung gestellte Kommunikationsplattform IServ nutzen darf und dass in einem
der o. g. Fälle die erforderlichen Auswertungen der Protokoll- und Nutzungsdaten erfolgen darf. Ihre Einwilligung mit Datum und Unterschrift wird separat abgefragt auf der beiliegenden Erklärung
zur Schulordnung.
RdErl. d. MK v. 27. 10. 2021 — 36.3-81 704/03 —— VORIS 22410 —
Bestimmte chronische Erkrankungen und körperliche Beeinträchtigungen (z.B. durch vorherige Unfälle) führen zu einer geringeren Belastungsfähigkeit. Um Überbelastungen oder gefahrvolle Situationen zu vermeiden, teilen Schülerinnen bzw. Schüler, die diese sportbeeinträchtigenden Erkrankungen, Verletzungen, Behinderungen, orthopädische Probleme wie z. B. Wirbelsäulenfehlstellungen, Diabetes, Herz-Probleme, Asthma, usw. haben, diese auf dem nachfolgenden Abschnitt bitte mit:
Papenburg, den ___________
Name: ................................ Vorname: ....................................... Klasse: ................
Wichtige Informationen für den/die Sportlehrer/in
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -Ort, Datum: ............................................... Unterschrift: .................................................
An der Schule werden Daten gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht zweckgemäß bei der Aufnahme. Für diese Information steht Ihnen dieses Merkblatt zur Verfügung.
Mit dem Schuleintritt wird für jede Schülerin bzw. für jeden Schüler eine Schülerakte angelegt. In dieser Akte werden zunächst die Daten des Stammblatts erfasst, und sie wird im Verlauf der weiteren Schulzugehörigkeit um Daten, z. B. zu Leistungen und erreichten Abschlüssen, ergänzt. Die Datenhaltung geschieht sowohl in elektronischer Form in der Schülerdatenbank als auch in einer ergänzenden Schülerakte in Papierform. Grundlage für die Datenerhebung und weitere Datenverarbeitung ist §31 NSchG. Sie sind verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu machen. Die erhobenen Daten werden nur zu dem Zweck verarbeitet und genutzt, zu dem sie von Ihnen mitgeteilt worden sind. Sie haben das Recht, nach Antrag bei der Schulleitung die Daten Ihres Kindes bzw. Ihre persönlichen Daten einzusehen.
Verfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 06.09.2018:
Die Datenweitergabe bezüglich Fehlzeiten und Leistungsstände der Schülerinnen und Schüler an deren Ausbildungsbetriebe bedarf keiner vorherigen Einwilligung, sofern besonders schutzwürdige Belange nicht betroffen sind.
Auch die Datenweitergabe an die Kammern, z. B. der Klassenlisten oder der Namen und Adressen von Lehrkräften für die Berufung in Prüfungsausschüsse oder die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung bedarf keiner vorherigen Einwilligung.
Auch nach Eintritt Ihrer Volljährigkeit ist die Schule berechtigt, in bestimmten Fällen Ihren bisherigen Erziehungsberechtigten Mitteilungen zu machen über:
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie das Recht haben, diesen Datenübermittlungen an Ihre bisherigen Erziehungsberechtigten generell oder im Einzelfall zu widersprechen. Dies bedeutet, dass eine Datenübermittlung über die oben genannten Tatsachen nicht erfolgt. Im Falle Ihres Widerspruches müssen wir Ihre bisherigen Erziehungsberechtigten hierüber informieren.
Widerspruch gegen die Datenübermittlung an die bisherigen Erziehungsberechtigten bei 18- bis 20-jährigen Schülerinnen bzw. Schülern
Ich, ____________________________________ habe die obigen Ausführungen zur Kenntnis genommen.
(Name des/der volljährigen Schülers/in)
[ ] Ich widerspreche der Übermittlung an meine bisherigen Erziehungsberechtigten generell.
[ ] Ich nehme mein Widerspruchsrecht ggf. in Anspruch, falls die Schule eine Datenübermittlung an meine bisherigen Erziehungsberechtigten beabsichtigt. Ich werde in einem solchen Fall vor der geplanten Übermittlung entsprechend informiert.
_______________________
(Datum, Unterschrift)
Regeln für das Zuspätkommen
Zu spät = nach der Begrüßung der Lehrkraft
1.-3. Mal:
ab 4. Mal:
optional:
Belehrung durch die jeweilige Lehrkraft + Vermerk im Klassenbuch + evtl. Erziehungsmaßnahme
Dienste für die Schulgemeinschaft (7./8. Stunde), schriftliche Ermahnung an die Erziehungsberechtigten, evtl. weitere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Gespräch mit Sozialpädagogen und Nacharbeiten unter Aufsicht nach dem Schultagsende
Regeln für fehlende Sportsachen und (oder) Arbeitskleidung
Entsprechend den Regeln für das Zuspätkommen.
Alle privaten Termine von den Schülern/innen sind in der Regel auf den Nachmittag zu legen und nicht während des Unterrichtes! Auch die Termine vom Jobcenter, Banken, Übersetzungen für Familienangehörige, Arztbesuche, Rathaus/Gemeinde, Fahrschultermine (außer Prüfungen) usw. sollen nicht in der Schulzeit stattfinden
Vorher bekannte Fehlzeiten: Beurlaubungen/Unterrichtsbefreiung
Sollte bereits vor den eigentlichen Fehltagen bekannt sein, dass eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist, müssen die Schüler/innen mindestens drei Tage vorher schriftlich eine Freistellung vom Unterricht beantragen (siehe Muster 1).
Beurlaubungen von einem Tag: Genehmigung durch den/die Klassenlehrer/in
Beurlaubungen von mehr als einem Tag: Genehmigung über den/die Klassenlehrer/in durch die Schulleitung
Für die Teilnahme an kirchlichen/religiösen Feiertagen (z.B. Allerheiligen, Reformationsfest, Zuckerfest, Lichterfest usw.) muss ein Antrag auf Freistellung eine Woche vorher gestellt werden. Eine Freistellung an Terminen, an denen eine Leistungsbewertung erfolgt, kann nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Unterrichtsfehlzeiten bei Klausuren bzw. anderen zu benotenden Leistungen
Das Fehlen bei Leistungsüberprüfungen ist nur durch ein ärztliches Attest und vorher erfolgte Krankmeldung per Telefon oder Internet zu entschuldigen.
Wenn ein/e Schüler/in eine Klassenarbeit bzw. eine andere zu benotende Leistung versäumt hat, muss er/sie sich unverzüglich bei der jeweiligen Fachlehrkraft um eine Ersatzleistung (z.B. Termin für Nachschreibearbeit, Referat, usw.) bemühen.
Auf Grund von unentschuldigtem Fehlen nicht erbrachte Leistungen werden mit "ungenügend" (6) bewertet.
Ort, Datum
Name des/der Schülers/in
Klassenbezeichnung
Absenderangaben
Ort und Telefonnummer
BBS Papenburg
Technik und Wirtschaft
(Name des/der Klassenlehrers/in)
Fahnenweg 31-39
26871 Papenburg
Befreiung vom Unterricht für (Wochentag, Datum)
Sehr geehrte(r) (Name des/der Klassenlehrers/in),
hiermit bitte ich aufgrund von ____________________________________________________ (Grund)
um Freistellung vom Unterricht für ____________________________________________________ (Zeitraum).
Den versäumten Unterrichtsstoff werde ich selbstständig nachholen.
Mit freundlichen Grüßen
_______________________________________________
Unterschrift des/der Schülers/in,
bei Minderjährigen mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten
___________________________________________________________________________________
Bei Auszubildenden: Stempel und Unterschrift des Ausbildungsbetriebes
Nur im Format DIN A 4!
Als Anlage ggf. die Einladung zur Veranstaltung oder Ähnliches anheften
Ort, Datum
Name des/der Schülers/in
Klassenbezeichnung
Absenderangaben
Ort und Telefonnummer
BBS Papenburg
Technik und Wirtschaft
(Name des/der Klassenlehrers/in)
Fahnenweg 31-39
26871 Papenburg
Entschuldigung für (Wochentag, Datum)
Sehr geehrte(r) (Name des/der Klassenlehrers/in),
ich konnte am _____________________________________________________ (Zeitraum) aus (gesundheitlichen/persönlichen etc.) Gründen nicht am Unterricht teilnehmen. Ich bitte Sie, mein Fehlen zu entschuldigen. Den versäumten Unterrichtsstoff werde ich selbstständig nachholen.
Mit freundlichen Grüßen
____________________________________________________________
Unterschrift des/der Schülers/in,
bei Minderjährigen mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten
_____________________________________________________________________
Bei Auszubildenden: Stempel und Unterschrift des Ausbildungsbetriebes
Nur im Format DIN A 4!
Als Anlage z.B. Attest vom Arzt anheften
A - Wirtschaft und Verwaltung
B - Fachtheorie Metalltechnik
C - Elektro / Bau / Holz / Ernährung
D - Fachpraxis Metalltechnik
E - Fachpraxis - Holz / Bau
F - BBS Papenburg Hauswirtschaft und Soziales
Anlage 11 - Aufsichtskonzept
1. Personenkreis
Die Lehrkräfte (nach §62 Abs. 2 NSchG können auch geeignete Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Schule, Personen, die außerunterrichtliche Angebote durchführen, sowie geeignete Erziehungsberechtigte mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten betreut werden.) der BBS Papenburg T/W führen gem. § 62 NSchG während der Schulzeit, im Unterricht, in den Pausen und während der Schulveranstaltungen die Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler aus. Zu berücksichtigen ist, dass je nach Alter und Entwicklungsstand sowie Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler die Einsichtsfähigkeit und Entwicklungsreife unterschiedlich ausgeprägt ist. Je nach Situation werden aktuelle Gefährdungsmöglichkeiten (z.B. Baustellen auf dem Schulgelände) dann entsprechend gesichert und beaufsichtigt.
Alle Lehrkräfte sind für alle Schülerinnen und Schüler weisungsberechtigt und stehen in Garantenstellung, d. h. sie haben eine besondere Autoritäts- und Aufsichtspflicht. Aufsichtspflichten und Aufsichtszeiten ergeben sich aus den Rechtsvorschriften und der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte gem. § 50 Abs. 1. Die Aufsicht wird während der gesamten Zeit aktiv, präventiv und kontinuierlich durch die Aufsichtspersonen geführt. Die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht - auch gegenüber volljährigen Schülerinnen und Schülern - liegt in der Verantwortung jeder Lehrkraft.
2. Räumlich
Die Pausenaufsicht erstreckt sich auf dem Schulgelände (s. A. Geltungsbereich) auf die unten angegebenen Bereiche. Dementsprechend obliegt die Aufsicht im Gebäude F und rund um das Gebäude F der BBS Papenburg Hauswirtschaft und Soziales (s. Übersichtsplan Pausenaufsicht). Da die Parkplätze und die Raucherbereiche nicht zum Schulgelände gehören, unterliegen sie nicht der Aufsicht.
Für Schülerinnen und Schüler, die gem. § 62 Abs. 1 Satz 2 NSchG zum Sekundarbereich I gehören (z. B. Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Berufsorientierung) gilt, dass das Schulgelände während der Schulzeit nicht unbefugt verlassen werden darf.
Übersichtsplan Pausenaufsicht

Hof links (grün): Der Schulhof links, die Turnhalle und die Fahrradständer werden beaufsichtigt.
Hof rechts (blau): Der Schulhof rechts wird beaufsichtigt.
Hof hinten (braun): Die Rückseite des A-Gebäudes zwischen Cafeteria und Turnhalle wird beaufsichtigt.
Gebäude A und Forum
Das Forum, Erdgeschoss Gebäude A, die Flure, Toiletten und Aufgänge werden beaufsichtigt (s. rote Linien im Plan).
• Aufgänge auf- und zuschließen
• A016: (Arbeitsraum der Schülerinnen und Schüler) beim Pausenbeginn verschließen, am Pausenende öffnen
• Bitte auch im Forum Präsenz zeigen
• Bei Veranstaltungen im Forum erstreckt sich die Aufsicht auf die restlichen Bereiche im Erdgeschoss Gebäude A und dann bleibt A016 durchgehend geöffnet.

Gebäude B
Die Flure, Toiletten und Aufgänge im Erdgeschoss Gebäude B werden beaufsichtigt (s. rote Linien im
Plan.
• Aufgänge auf- und zuschließen

Gebäude C
Der Flur im Gebäude C gegenüber dem Haupteingang des F-Gebäudes obliegt der Aufsicht der BBS Papenburg H&S (s. Übersichtsplan Pausenaufsicht). Ansonsten gibt es im Gebäude C keine Pausenaufsicht. Die Schülerinnen und Schüler müssen während der Pausen die sonstigen Flurbereiche verlassen. Die Lehrkräfte der unten in den beiden Bildern aufgeführten Unterrichtsräume weisen die Schülerinnen und Schüler am Ende des Unterrichts auf diese Regelung hin. Zusätzlich sind an den Türen in diesen Flurbereichen Hinweisschilder angebracht.
Die Innentür (Flurbereich C1) und die Brandschutztür (Flurbereich C2) werden zum Pausenbeginn geschlossen. Der Schließvorgang wird durch Betätigung der Taster am Haltemagneten der Türen aktiviert. Die dafür verantwortliche Lehrkraft wird im digitalen Stundenplan aufgeführt. Hier werden Lehrkräfte eingesetzt, die vor der jeweiligen Pause in einem der unten aufgeführten
Unterrichtsräume unterrichtet haben.
Flurbereich C1 zu den Unterrichtsräumen C003, C004, C103, C104, B003 und B004
Flurbereich C2 zu den Unterrichtsräumen C013, C014, C015, C016, C113, C114, C115 und C116

Gebäude D
Die Flure und Umkleideräume im Gebäude D werden beaufsichtigt (s. rote Linien im Plan).
Besonderheiten:
• Werkräume Metalltechnik zu Pausenbeginn räumen
• Zugänge bei Pausenbeginn abschließen
• „Platz für Kleinkrafträder“: Darauf achten, dass sich Schülerinnen und Schüler hier nicht aufhalten dürfen. (Ausnahme: Beim Abstellen bzw. Wegfahren mit dem eigenen Fahrzeug.)

Gebäude E
Die Flure und Umkleideräume im Gebäude E, der Innenhof und die Straßenfront werden beaufsichtigt (s. rote Linien im Plan).
• Bauhof in der Pause gesperrt
• Umkleidekabinen kontrollieren: kein Aufenthalt in den Pausen
• Straßenfront Fahnenweg (Rauchverbot)

3. Zeitlich
Auf dem Schulgelände ist ab 07:55 Uhr eine Frühaufsicht gewährleistet. Diese erfolgt in allen Bereichen außer dem „Hof links“, welcher von der Aufsicht „Hof rechts“ mit beaufsichtigt wird. Um 8:10 Uhr beginnt der Unterricht und somit für jede Lehrkraft die Aufsichtspflicht der zu unterrichtenden Lerngruppe/Klasse im Unterricht. Von 09:40-10:00 Uhr, von 11:30-11:45 Uhr und von 13:15-13:45 Uhr sind jeweils Pausen. In diesen Pausen führen Lehrkräfte die Aufsicht in den oben genannten Bereichen der Schule.
Die aufsichtführende Lehrkraft beendet ihren Unterricht pünktlich und begibt sich ohne schuldhaftes Verzögern zu ihrem Aufsichtsbereich.
Falls eine Lehrkraft vertreten werden muss, wird eine Vertretung durch den/die Abteilungsleiter/in eingeteilt und im digitalen Stundenplan veröffentlicht, damit die Aufsicht stets gewährleistet ist. Es liegt in der Verantwortung aller Lehrkräfte, sich über die Vertretungssituation der Pausenaufsicht zu informieren. Bei kurzfristigen Vertretungen erfolgt in der Regel eine persönliche Benachrichtigung durch die Abteilungsleiter/innen. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich stets beaufsichtigt fühlen.
4. Selbstständiges Lehren und Lernen
Die BBS Papenburg T/W erzieht Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Hierfür variieren Lehr- und Lernmethoden. Selbstständiges und eigenverantwortliches Lehren und Lernen hat hohe Priorität. Voraussetzung hierfür sind Formen der indirekten Aufsichtsführung und ein hohes Maß an Regeleinhaltung aller an der Schule Beteiligten. Bei Unfällen, Schadenseintritten, unvorhergesehenen Ereignissen und/oder Vorkommnissen sind die Lehrkräfte und/oder die Schulleitung unverzüglich zu informieren.
Anlage 12 - Videoüberwachung
Zur Abschreckung und Aufklärung von Einbrüchen, Diebstählen und Vandalismus werden Teile des Schulgeländes per Videoaufzeichnung überwacht.
Die Speicherfrist der Videoaufzeichnung beträgt 72 Stunden, anschließend werden die Aufnahmen automatisch überschrieben.
Zur Einsichtnahme ist ein zweiteiliges Passwort nötig, das von zwei verschiedenen Gruppen (Hausmeister/Schulleitung) verwaltet wird. Eine Einsichtnahme erfolgt nur bei triftigem Grund und wird protokolliert.
Die Einstellung der Gesellschaft gegenüber der Umwelt hat sich in den letzten Jahren geändert. Früher wurde der Müll weitgehend unsortiert entsorgt. Heutzutage werden Abfälle als wieder verwertbare Rohstoffe gesehen. Eine Sortierung ist daher Voraussetzung für ein funktionierendes Recyclingsystem und die Sicherung unserer begrenzten natürlichen Ressourcen.
Die Schule bemüht sich um eine ökologisch sinnvolle Müllentsorgung. Sämtliche Abfälle sind gemäß des Trennkonzeptes der Schule in die entsprechend gekennzeichneten Behälter zu entsorgen.
Die Gesundheit aller an unserer Schule beteiligten Personen steht bei uns an erster Stelle. Folgende Verhaltensregeln zum Infektionsschutz gelten daher, gleichzeitig sind immer auch die aktuellen
Bestimmungen zu beachten:
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während der Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, unterrichten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn
1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-
Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor. (Außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden.),
2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann; dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr,
3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist,
4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind so genannten Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als ein Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).
Es wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft gegeben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler/innen oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.
Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler/innen oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule gehen dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hoch ansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst krank zu sein. Auch in diesen Fällen muss Ihr Kind zu Hause bleiben.
Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.
Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter
Unsere Schule, die BBS Papenburg - Technik und Wirtschaft -, möchte allen Schülerinnen und Schülern eine fundierte Ausbildung im gewählten Bildungsgang ermöglichen, um eine gute Basis für den weiteren Berufs- und Lebensweg zu schaffen. Deshalb arbeiten wir ständig an Verbesserungen unseres schulischen Angebots. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sind wichtige Bausteine unserer Arbeit, im Übrigen verpflichtet uns auch das Schulgesetz (vgl. NSchG, § 32), regelmäßig den Erfolg unserer Arbeit zu überprüfen und zu bewerten. Für uns ist es auch wichtig zu erfahren, welchen weiteren Berufs- bzw. Lebensweg unsere ehemaligen Schülerinnen bzw. Schüler eingeschlagen haben.
Wir erbitten dazu eine Rückmeldung etwa ein Jahr, nachdem Sie Ihren Bildungsgang an unserer Schule verlassen haben, um Erkenntnisse zu gewinnen, inwieweit die Ausrichtung, die Organisation bzw. der Zuschnitt des Bildungsgangs tatsächlich zu einem erfolgreichen Übergang in das weitere Berufsleben bzw. in die weitere Qualifikation auf dem Wege dorthin geführt hat. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Nachfragen zu gegebener Zeit beantworten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vorab um nachfolgendeZustimmung:
Mit der Unterzeichnung der abschließenden Erklärung willige ich/willigen wir ein, dass meine/unsere Kontaktdaten auch nach meinem Verlassen/dem Verlassen des/der Schülers/in der Schule verwendet werden dürfen, um mich/uns nach meinem/seinem/ihrem weiteren Werdegang zu befragen.
Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Befragung kann direkt von der Schule oder durch einen von der Schule beauftragten Dienstleister durchgeführt werden.
Ihre Einwilligung mit Datum und Unterschrift wird separat abgefragt auf der beiliegenden Erklärung zur Schulordnung.
Berufsberatung der Agentur für Arbeit
Die Berufsberater/innen der Agentur für Arbeit bieten regelmäßig in der Schule Termine an. Die Termine bzw. die Kontaktaufnahme zu den Berufsberatern/innen kann am „Schwarzen Brett“, im Sekretariat oder über IServ eingesehen bzw. erfragt werden.

Mechthild Lucks
Frau Lucks vermittelt als dritte, neutrale Person bei allen Arten von Konflikten.

Wilhelm Hinrichs
wilhelm.hinrichs@bbs-papenburg.eu
Herr Hinrichs unterstützt eure Persönlichkeitsentwicklung und verändert mit euch zusammen eure Lebenseinstellung.
Beratungslehrkräfte und Schulseelsorger
Habe ich den richtigen Beruf erlernt?
Ich habe keine Lust mehr zu lernen.
Was mache ich nur?
Ich komme mit meinem/r Lehrer/in nicht klar?
Ich habe Probleme im Ausbildungsbetrieb. Wer kann mir helfen?
Meine Freundin hat Schluss gemacht.
An Schule ist nicht mehr zu denken:
Wie gehe ich mit der Trauer über den Tod eines lieben Menschen um?
Meine Eltern haben mich vor die Tür gesetzt. Wohin jetzt?
Ich habe mich verschuldet und weiß nicht mehr
weiter.
Unsere Beratungsgrundsätze
• Verschwiegenheit
• Freiwilligkeit der Ratsuchenden
• Zeit zum Zuhören
unterstützen bei…
...Schullaufbahnberatung und berufliche Orientierung
...Konfliktberatung und Konfliktschlichtung
...Beratung in Fällen von persönlicher Not und individuellen Problemen
...Erziehungsberatung (Probleme mit Eltern …)
...Hilfestellung beim Kontakt mit Ämtern, Behörden und Betrieben
Kontakt
• Termine über das Sekretariat
• Ansprache durch andere Lehrkräfte
• Anschrift via E-Mail
Das Schulsozialarbeiterteam
Wenn …
... du Probleme mit Mitschülern/innen, Schwierigkeiten in der Klasse oder Streit zu Hause hast,
... du Beratung und Unterstützung in Notlagen oder Krisensituationen brauchst,
... du bei behördlichen Angelegenheiten nicht weiter weißt,
... du keinen geeigneten Praktikumsplatz findest,
... du einfach nur mit jemanden reden willst,
dann findest du jeder Zeit bei uns ein offenes Ohr.
Kontakt/Beratungsgrundsätze
Du kannst uns direkt ansprechen, im Sekretariat nachfragen oder uns im ersten Stock des E-Gebäudes aufsuchen.
Die Gespräche sind selbstverständlich vertraulich. Wir nehmen uns Zeit zum Zuhören, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.
