Maschinen- und Anlagenführer(in) - Metall -
Abt. 4 Metalltechnik • Teilzeit
Beschreibung
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Maschinen und Anlagenführer arbeiten in Bereichen der Wirtschaft, aber insbesondere in Unternehmen der Metallindustrie, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, sowie in der Textil-, Druck und Papierverarbeitenden Industrie.
Weitere Informationen über eine zweijährige Ausbildung finden Sie hier.
Ausbildung:
Die zwei jährige Berufsausbildung finden im dualen System statt. Hierbei werden praktische sowie theoretische Lerninhalte vom Betrieb und der Berufsschule durchgeführt. Im ersten Ausbildungsjahr besuchen die Auszubildenden zwei Mal pro Woche die Berufsschule. Im zweiten Ausbildungsjahr besuchen die Auszubildenden nur noch einmal wöchentlich die BBS.
Perspektiven:
Bei erfolgreichem Bestehen der Gesellenprüfung, sind die Voraussetzungen für den anschließenden Übergang zu den
3 bis 4-jährigen Metallausbildungsberufen gegeben und werden mit weiterführenden Lehrinhalten vermittelt.
Aufnahmevoraussetzungen
Ein abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Berufsschule.
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden bei der Berufsschule an. In Absprache mit dem Betrieb kann das auch die/der Auszubildende selber machen. Die Anmeldung erfolgt unter Anmeldung/Bewerbung.
Stundentafel
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Unterrichtsfächer:
- Deutsch/Kommunikation
- Politik
Fachtheorie nach Lernfeldern:
1. Ausbildungsjahr (Grundstufe)
- Lernfeld 1: Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
- Lernfeld 2: Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
- Lernfeld 3: Herstellen von einfachen Baugruppen
- Lernfeld 4: Warten technischer Systeme
2. Ausbildungsjahr (Fachstufe)
- Lernfeld 5: Fertigen von Einzelteilen mit Werkzeugmaschinen
- Lernfeld 6: Installieren und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Maschinen
- Lernfeld 7: Montieren von technischen Teilsystemen
- Lernfeld 8: Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
- Lernfeld 9: Instandsetzen von technischen Systemen
Abschlüsse
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Bei dieser zweijährigen Berufsausbildung wird im ersten Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung in Theorie sowie im Praktischen durchgeführt. Die Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit meist im April oder Mai durchgeführt. Da sich die Ausbildung sowohl in einen schulischen als auch einen betrieblichen Bereich aufteilt, können unterschiedliche Abschlüsse und Berechtigungen erlangt werden:
- Berufsschulabschluss
Am Ende der Berufsschule steht der mit dem Abschlusszeugnis dokumentierte Berufsschulabschluss, wenn der Unterricht erfolgreich absolviert wurde, gleichgültig, ob die Kammer-Prüfung bestanden wurde oder nicht. Es wird keine gesonderte Abschlussprüfung in der Berufsschule durchgeführt, das heißt der erfolgreiche Abschluss hängt von den Noten in den einzelnen Lernfeldern und Fächern ab. - Berufsbezeichnung: Maschinen- und Anlagenführer(in) - Metall -
Die Berufsausbildung endet mit der bestandenen Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer. Das Kammer-Prüfungszeugnis belegt die erfolgreiche Abschlussprüfung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
Wenn Sie die Berufsschule und die Kammer-Prüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie noch weitere allgemeinbildende Schulabschlüsse erlangen, wenn Sie diese noch nicht im Rahmen des vorherigen Bildungswegs erreicht haben.- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Dieser Abschluss wird am Ende der Ausbildung auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt. - Erweiterter Sekundarabschluss I
Wenn bestimmte Noten erreicht wurden, wird dieser Abschluss auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt. - Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife wird automatisch erlangt, wenn der schulische Teil der Fachhochschulreife bereits vorher in einer anderen Schulform erworben wurde.
- Berufsschulabschluss
Infomaterial & Downloads
Ansprechpartner für den Bildungsgang: Frank Schulte
Allgemeine Informationen: Per Telefon: 04961 89101 oder per E-Mail: verwaltung@bbs-papenburg.eu