Zimmerer/in
Abt. 5 Bau-, Holz-, Farbtechnik • Teilzeit
Beschreibung

Aufnahmevoraussetzungen
Ein abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Berufsschule.
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden bei der Berufsschule an. In Absprache mit dem Betrieb kann das auch die/der Auszubildende selber machen. Die Anmeldung erfolgt unter Anmeldung/Bewerbung.
Stundentafel
Lernfelder Zimmerer/ Zimmerin
Grundstufe (1. Ausbildungsjahr)
Lernfeld 1: Einrichten einer Baustelle
Lernfeld 2: Erschließen und Gründen eines Bauwerks
Lernfeld 3: Mauern eines einschaligen Baukörpers
Lernfeld 4: Herstellen eines Stahlbetonbauteils
Lernfeld 5: Herstellen einer Holzkonstruktion
Lernfeld 6: Beschichten und Bekleiden eines Baukörpers
Fachstufe 1 (2. Ausbildungsjahr)
Lernfeld 7: Abbinden und Richten eines Satteldaches
Lernfeld 8: Errichten einer tragenden Holzwand
Lernfeld 9: Einziehen einer leichten Trennwand
Lernfeld 10: Einbauen einer Holzbalkendecke
Lernfeld 11: Herstellen einer geraden Holztreppe
Lernfeld 12: Schiften am gleich geneigten Walmdach
Fachstufe 2 (3. Ausbildungsjahr)
Lernfeld 13: Schiften am ungleich geneigten Walmdach
Lernfeld 14: Einbauen einer Gaube und eines Dachflächenfensters
Lernfeld 15: Fertigen eines Hallenbinders
Lernfeld 16: Konstruieren einer gewendelten Holztreppe
Lernfeld 17: Sanieren eines Fachwerkhauses
Lernfeld 18: Warten eines Niedrigenergiehauses
Abschlüsse
Am Ende des 2. Ausbildungsjahres muss eine Zwischenprüfung abgelegt werden. Die Abschlussprüfung erfolgt am Ende des 3. Ausbildungsjahres.
Da sich die Ausbildung sowohl in einen schulischen als auch einen betrieblichen Bereich aufteilt, können unterschiedliche Abschlüsse und Berechtigungen erlangt werden:
- Berufsschulabschluss
Am Ende der Berufsschule steht der mit dem Abschlusszeugnis dokumentierte Berufsschulabschluss, wenn der Unterricht erfolgreich absolviert wurde, gleichgültig, ob die Kammer-Prüfung bestanden wurde oder nicht. Es wird keine gesonderte Abschlussprüfung in der Berufsschule durchgeführt, das heißt der erfolgreiche Abschluss hängt von den Noten in den einzelnen Lernfeldern und Fächern ab. - Berufsbezeichnung: Zimmerer/in
Die Berufsausbildung endet mit der bestandenen Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer. Das Kammer-Prüfungszeugnis belegt die erfolgreiche Abschlussprüfung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
Wenn Sie die Berufsschule und die Kammer-Prüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie noch weitere allgemeinbildende Schulabschlüsse erlangen, wenn Sie diese noch nicht im Rahmen des vorherigen Bildungswegs erreicht haben.
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Dieser Abschluss wird am Ende der Ausbildung auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt. - Erweiterter Sekundarabschluss I
Wenn bestimmte Noten erreicht wurden, wird dieser Abschluss auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt. - Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife wird automatisch erlangt, wenn der schulische Teil der Fachhochschulreife bereits vorher in einer anderen Schulform erworben wurde.
Möglichkeiten nach der Ausbildung
Die BBS Papenburg bietet Ihnen die Möglichkeit, nach der erfolgreichen Ausbildung weitere Abschlüsse entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend zu erwerben. Je nachdem, welches Ziel Sie verfolgen, bieten sich folgende Möglichkeiten:
- Ziel: Fachhochschulreife
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung können Sie die einjährige Fachoberschule Klasse 12 in Vollzeit besuchen. Anschließend können Sie noch ein Jahr in der Berufsoberschule anhängen, um die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. - Ziel: Allgemeine Hochschulreife
Sie haben die Möglichkeit mit dem erweiterten Sekundarabschluss I in die Klasse 11 des Beruflichen Gymnasiums der BBS Papenburg einzusteigen.
Infomaterial & Downloads
Weiterer Ansprechpartner für den Bildungsgang: Andreas Pohl
Allgemeine Informationen: Per Telefon: 04961 89101 oder per E-Mail: verwaltung@bbs-papenburg.eu