Abschlussprüfung für Verkäufer/Verkäuferinnen |
A. Zulassungvoraussetzungen
1. Vorlage eines eingetragenen Ausbildungsvertrages
2. Ordnungsgemäß absolvierte Ausbildungszeit
3. Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung
4. Ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis - dieser muss Online bei der IHK eingereicht werden!
B. Abschlussprüfung - Gewichtung
Prüfungsbereich | Form | Gewichtung in % |
Verkauf und Werbemaßnahmen | schriftlich 90 Minuten | 25 |
Warenwirtschaft und Kalkulation | schriftlich 60 Minuten | 15 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | schriftlich 60 Minuten | 10 |
Fachgespräch in der Wahlqualifikation | mündlich 20 Minuten | 50 |
Gesamtergebnis | 100 |
C. Ablauf der Prüfung
Die schriftlich Abschlussprüfung findet üblicherweise an einem Dienstag in der letzten Aprilwoche oder ersten Maiwoche des 2. Ausbildungsjahres statt. Die Prüfung der IHK Emden und Osnabrück wird in der jeweiligen Berufsschule unter Aufsicht der IHK durchgeführt. Alle schriftlichen Bereiche werden an einem Tag nacheinander mit einer kurzen Pause geschrieben.Mitzubringen sind
1. Einladung zur Prüfung
2. gültiger Personalausweis
3. Stift und nichtprogrammierbarer Taschenrechner
Die Ergebnisse werden in der Regel ca. 6 Wochen nach Durchführung online bekannt gegeben.
Das Fachgespräch in der Wahlqualifikation wird kurz vor den Sommerferien von einer gesonderten Prüfungskommission abgenommen. Diese besteht aus einem Lehrer, einem/zwei Arbeitgebertvertreter/-n und einem/zwei Arbeitnehmervertreter/-n.
- Das Gespräch dauert höchstens 20 Minuten. Ihm/Ihr ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen. Das Fachgespräch in der Wahlqualifikation wird mit einer Darstellung des Lösungsweges durch den Prüfling eingeleitet.
- Grundlage für die Aufgabenstellung ist der im Betrieb vermittelte Warenbereich sowie die im Ausbildungsvertrag festgelegte Wahlqualifikation aus den folgenden 4 Bereichen:
1. Sicherstellung der Warenpräsenz,
2. Beratung von Kunden,
3. Kassensystemdaten und Kundenservice und
4. Werbung und Verkaufsförderung
- Dem Prüfling sind zwei unterschiedliche Vorschläge aus der gleichen Wahlqualifikation vorzulegen, aus denen er/sie sich einen zur Bearbeitung auswählt.
D. Bestehen der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“ (min. 50 Punkte),
2. im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend" (weniger 30 Punkte)