Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Teil 2 der Abschlussprüfung findet zum Ende des vierten Ausbildungsjahres statt.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 30 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 70 Prozent gewichtet.
Quelle: Verordnung über die Berufsausbildung zur/m Technischen Produktdesigner/in vom 21.06.2011