Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.

Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Teil 2 der Abschlussprüfung findet zum Ende des vierten Ausbildungsjahres statt.

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 30 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 70 Prozent gewichtet.

Quelle: Verordnung über die Berufsausbildung zur/m Technischen Produktdesigner/in vom 21.06.2011

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